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Der Pflegeratgeber für pflegende Angehörige

Der Pflegeratgeber für pflegende Angehörige2023-06-27T14:15:03+02:00

Der Pflegeratgeber

Der neue Pflegeratgeber informiert wie nie zuvor!

Gutes ist noch besser geworden! Der aktuelle Pflegeratgeber informiert so einfach wie zuvor, aber mit noch mehr Inhalt. Dabei kommen selbstverständlich auch die Änderungen durch das Pflegestärkungsgesetz, der Übergang der Pflegestufen zu Pflegegraden sowie Neuerungen in der Begutachtung, nicht zu kurz.

Überzeugen Sie sich selbst!

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7 Schnell-Tipps
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12 Tabellen
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23 Kapitel
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49 Stichworte
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56 Seiten

Der Ratgeber für pflegende Angehörige

Selbstverständlich ist der Name des Ratgebers nicht verpflichtend! Selbstverständlich dürfen sich auch pflegebedürftige Personen selbst ein Exemplar sichern. Allerdings kümmern sich im häuslichen Umfeld eben in den meisten Fällen Angehörige liebevoll um Menschen die auf fremde Hilfe angewiesen sind. Und diese pflegenden Angehörigen benötigen daher auch in den meisten Fällen die notwendigen Informationen, die zu einem gerechtfertigten Pflegegrad führen können.

Was ist an diesem Pflegeratgeber besonders?

Der Pflegeratgeber ist erstmalig 2011, mit einer kleinen Auflage, erschienen. Zu dieser Zeit gab es wenig – oder gar nichts – vergleichbares.

Im Jahr 2011 kannten wir uns bereits viele Jahre mit dem Thema aus und hatten auch bereits einige tausend Menschen bei der Erreichung gerechtfertigter Leistungen unterstützt. Die bis dahin durchgeführten Pflege- und Wohnberatungen lieferten ausreichend Daten. Mit diesem Wissen konnten wir sehr selbstsicher ermitteln, welche grundlegenden Informationen für alle pflegebedürftige Menschen und deren pflegenden Angehörigen, immer relevant sind.

Bevor die erste Ausgabe gedruckt werden konnte, sind einige hundert Stunden Arbeit vergangen. Die Idee war damals, wie heute, pflegebedürftigen Personen und deren pflegenden Angehörigen, erste Informationen und Tipps an die Hand zu geben, die alle Menschen beim Lesen auch wirklich sofort verstehen. Einige Bilder und Grafiken sorgten damals schon für Abwechslung und machten bereits den ersten Pflegeratgeber fast ein wenig komisch.

Heute gibt es eine Vielzahl solcher Pflegeratgeber. – Und wen wundert es: Einige von denen heißen sogar genau wie unser Werk, nämlich “Pflegeratgeber”. Es gibt Pflegeratgeber vom Bund, vom Land, von der Gemeinde, vom regionalen Verbraucherschutzverein, diversen Herstellern von Seniorenprodukten, usw, usw…

Wir – “Bundesweites Pflegenetzwerk” – sind vollständig unabhängig von Politik und von den Kassenverbänden! Und so informieren wir auch die betroffenen Familien! Dies gilt definitiv nicht für alle anderen Herausgeber solcher Pflegeratgeber. Dadurch sind diese nicht gänzlich unbrauchbar, aber mit Vorsicht zu genießen.

Woran erkenne ich das denn?

Steht dort z. B. „Führen Sie ein Pflegetagebuch„, dann sollten Sie bereits argwöhnisch werden. Auch ein Tipp wie „Widerspruch macht keinen Sinn, stellen Sie lieber einen neuen Antrag“ sollte Sie misstrauisch machen.

Der Pflegeratgeber ist also deshalb etwas besonderes, weil er Sie unabhängig informiert und auch mal Fakten nennt, die es so gar nicht, oder sehr versteckt, zu sehen gibt.

Jetzt aber viel Spaß bei Ihrem ersten Eindruck des Pflegeratgebers für pflegende Angehörige!

Hätten Sie es gewusst?

Der Pflegeratgeber ist kostenlos!

Aber nicht umsonst, denn...

Der Pflegeratgeber ist unabhängig!

…der Herausgeber ist kein Träger und wird nicht vom Kassenverband gefördert!

Den Pflegeratgeber gibt es als Buch!

Das stimmt nicht nur, denn...

...er ist auch als PDF erhältlich!

Und kann direkt beim „Bundesweiten Pflegenetzwerk“ angefordert werden.

Den Pflegeratgeber gibt es überall!

Fragen Sie in Ihrer Apotheke...

Im gesamten Bundesgebiet erhältlich!

…beim Hausarzt, Pflegedienst oder bei der Selbsthilfegruppe.

Leseprobe (PDF) des Pflegeratgebers

Nachfolgend können Sie durch Klick auf das Bild einen ersten Blick in die aktuelle Auflage des unabhängigen Pflegeratgebers werfen.

Ratgeber für pflegende Angehörige

(c) BWPN

Die Leseprobe reicht Ihnen nicht?

Wenn Sie die aktuelle Version des Pflegeratgebers lieber in Händen halten möchten, können Sie diese entweder z. B. bei Ihrem Arzt oder Apotheker abholen, bzw. anfordern oder Sie senden uns mit dem nachfolgenden Formular einfach Ihre Bestellung. Die Kosten übernehmen wir!

Die aktuelle Ausgabe des Pflegeratgebers für Privatpersonen

Wo bekomme ich den Pflegeratgeber?

  • In Ihrer Apotheke.
  • In Ihrer Arztpraxis.
  • Beim Pflegedienst in Ihrer Nähe.
  • Bei der nächsten Selbsthilfegruppe.
  • Bei der nächsten Tagespflegeeinrichtung.
  • Sie füllen einfach das nachfolgende Formular aus.

Wie bekomme ich den Pflegeratgeber?

Wenden Sie sich an die genannten Institutionen und lassen Sie sich kostenlos den Ratgeber für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige (Pflegeratgeber) des bundesweiten Pflegenetzwerkes, in der aktuellen Neuauflage des Pflegeratgebers, aushändigen.

Falls die Neuauflage des Pflegeratgebers nicht vorrätig ist, nennen Sie einfach die Website pflegeratgeber.bwpn.de. Es können dann Pflegeratgeber in der gewünschten Menge bestellt werden. Kosten entstehen weder Ihnen, noch Ihrem Arzt oder Apotheker.

Alternativ:

Die aktuelle Ausgabe des Pflegeratgebers für Ihre Kunden und Patienten

Sozial- und Gesundheitswesen

Seit mehr als zehn Jahren erfreut sich der Ratgeber für pflegende Angehörige nicht nur bei den betroffenen Familien größter Beliebtheit. Sehr viele Arztpraxen, Apotheken, Pflegedienste und weitere Akteure des Sozial- und Gesundheitswesens nutzen unsere Pflegeratgeber zur Kundenbindung und um zielgerichtet und kompetent auftretend pflegebdürftige Personen und deren Angehörige unterstützen zu können, ohne dabei kostbare Zeit zu verlieren.

Wenn auch Sie dabei sein wollen und Interesse haben, nutzen Sie die nachfolgende Schaltfläche und teilen Sie uns Ihr Interesse mit.

Vorteile

  • Ein kostenloser Mehrwert für Ihre Patienten und Kunden.
  • Wir schicken Ihnen Betroffene zur Abholung eines Pflegeratgebers.
  • Sie lassen Ihre Patienten und Kunden nicht „im Regen stehen“ ohne selbst Zeit zu investieren.
  • Sie werden im Internet auf der Deutschlandkarte „hier erhalten sie den Pflegeratgeber“ aufgeführt.
  • Netzwerkpartner entstehen keine Kosten.

  • Sie stellen sich und Ihre Arbeit vor – kommen ins Gespräch.

Der kostenlose Ratgeber für pflegende Angehörige in Ihrer Nähe

Im gesamten Bundesgebiet erhalten Sie den Pflegeratgeber in sehr vielen Apotheken, Arztpraxen, Selbsthilfegruppen, etc. Auf der folgenden Karte finden Sie nur einige der Stellen, bei denen Sie den Pflegeratgeber kostenlos abholen können. Vielleicht ist auch eine Adresse in Ihrer Nähe?

Sollten Sie in Ihrer Nähe keinen Ansprechpartner mit vorrätigen Pflegeratgebern finden, drucken Sie einfach das nachfolgende Bestellformular aus und bringen Sie es Ihrem Arzt, Apotheker, Selbsthilfegruppe oder zu einem sonstigen Ansprechpartner.

Alternativ können Sie auch gern das oben stehende Kontaktformular nutzen.

Häufige Fragen (FAQ) zum Pflegeratgeber für pflegende Angehörige

Gibt es noch andere Pflegeratgeber für pflegende Angehörige?2023-06-27T14:46:49+02:00

Mit einer sehr geringen Restunsicherheit können wir versichern, dass es zum Zeitpunkt unserer Erstauflage vom Pflegeratgeber für pflegende Angehörige nicht vergleichbares gegeben hat. Aus diesem Grund haben uns auch direkt am gleichen (!) Tag der Erstveröffentlichung die renommiertesten Verlage angerufen, die eine Zusammenarbeit wünschten, weil diese Verlage selbstverständlich Geld mit dem Vertrieb von Lektüre im Sozial- und Gesundheitswesen verdienen wollen. Wir sind keine entsprechende (durchaus lukrative) „Partnerschaft“ eingegangen, weil uns unsere Unabhängigkeit, in jeder Beziehung, das wichtigste Gut ist!

Inzwischen wurden unser Ratgeber mehrfach kopiert*. Teilweise selbst auf staatlicher Ebende so dreist, dass mindestens zu Beginn nicht nur die Texte, sondern auch verwendete Stochphoto identisch waren. Da wir nicht ertragsorintiert arbeiten, fühlen wir uns allerdings eher geschmeichelt, als betrogen. Eine schlechte Idee, die vielen Menschen eine große Hilfe sein kann, wird sicher niemals nachgemacht…

Aber ungeachtet dessen ist unser Pflegeratgeber für pflegende Angehörige einzigartig!

* eine ähnliche Situation erleben wir auch bei unserer Notfallkarte für pflegende Angehörige.

Können wir Werbung im Pflegeratgeber für pflegende Angehörige buchen?2023-06-27T14:35:50+02:00

Sowohl in regional erscheinenden. als auch im bundesweit erscheinenden Pflegeratgeber für pflegende Angehörige, können interessierte Unternehmen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen sich einen der wenigen günstigen Werbeplätze sichern. Nutzen Sie dazu einfach eines unserer Kontaktformulare:

Müssen Unternehmen etwas für den Pflegeratgeber für pflegende Angehörige zahlen?2023-06-27T14:21:35+02:00

Seit der ersten Auflage im Jahr 2015 bestellen Unternehmen und Organisationen aller Art aus dem Sozial- und Gesundheitswesen kostenlos den Pflegeratgeber für pflegende Angehörige. Dabei bedienen wir auch große und immer wiederkehrende Bestellungen.

Die Kosten für die Entwicklung, das Design, den Druck und die Portokosten tragen wir vom bundesweiten Pflegenetzwerk (BWPN) allein. Das war und ist noch so!

Allerdings können wir nicht garantieren, dass wir auch zukünftig allein die gestiegenen Kosten übernehmen können, wenn Organisationen, egal welcher Art, keine Partner im bundesweiten Pflegenetzwerk sind. Sollte sich das ändern, werden wir selbstverständlich vorher darüber informieren.

Woher kommt der Name Pflegeratgeber für pflegende Angehörige?2023-06-27T14:15:21+02:00

Seit 1998 informieren, beraten und unterstützen wir jeden Monat rund 45.000 Familien. In den meisten Fällen wenden sich pflegende Angehörig an die unabhängigen Pflegeexperten, z. B. unter 0800/611 611 1 (gebührenfrei) am bundesweiten Pflegetelefon. Seltener sind es die pflegebedürftige Personen selbst. Daher erscheint der Pflegeratgeber für pflegende Angehörige seit 2015 unter diesem Namen.

Was kostet der Pflegeratgeber für pflegende Angehörige?2023-06-27T14:07:50+02:00

Privatpersonen erhalten den Pflegeratgeber für pflegende Angehörige kostenlos bei den Partnern des bundesweiten Pflegenetzwerks, bundesweit in Arztpraxen und Apotheken und selbstverständlich bei uns.

Jetzt weitersagen...

Kundenmeinungen

Danke für den erfolgreichen Widerspruch

“Wir können uns nur bei Ihnen bedanken. Alles hat reibungslos geklappt.
Dank Ihnen war die Pflegestufe 2 plötzlich kein Problem mehr…..
Machen Sie weiter so.
Viele Grüße aus Gummersbach”


Sabine B., Gummersbach

Erfolgreiche Hilfe beim Widerspruch zur Pflegradeinstufung

“Sehr geehrtes Pflegeteam, ohne Ihre Hilfe und Formulierung des Widerspruches, hätte ich keine ornungsgemäße Einstufung in Pflegegrad 2 geschafft.
Beim 2. Telefonat mit dem MDK wurde der Widerspruch in allen Punkten bestätigt.
Vielen Dank dem gesamten Team.
M. Jacobs”


M. Jacobs, Swisttal

Totalzufriedenheit

“Ich bin von dem team bundesweites pflegenetzwerk absolut begeistert. alles ist ok – mit sehr viel freundlichkeit und großer sachkenntnis werden zeitnahe abläufe und erledigungen sofort bearbeitet – chapeau”


Wolfgang Nolle, Wilhelmshaven

Erfahrung mit dem Bundesweiten Pflegenetzwerks

“Es war ein langer Weg bis die Einstufung in den Pflegegrad 1 meiner Mutter erfolgte. Die Erstbewertung durch das MDK erfolgte coronabedingt telefonisch und führte, wie zu befürchten war, zunächst zur Ablehnung unseres Antrages.
Mit Hilfe des Bundesweiten Pflegenetzwerkes wurde von den dortigen Mitarbeitern ein Widerspruch formuliert, der zu einer persönlichen Zweitbegutachtung des MDK führte und auch in der Folge zur positiven Einstufung führte. Diesen Widerspruch kann ein mit der Materie nicht Vertrauter nicht so fachlich formulieren wie durch das Pflegenetzwerk geschehen. Ich kann nur empfehlen diese Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der ständige Austausch über die einzelnen Schritte war sehr hilfreich. Die Freundlichkeit der Mitarbeiter kann ich nur nochmals hervorheben und mich herzlich für die Unterstützung bedanken.”


Gabriele Forstenhäusler, Vaihingen an der Enz
“Ich danke dem bundesweiten Pflegenetzwerk noch einmal für seine großartige Unterstützung. Nachdem ich einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt habe und dieser vom MDK abgelehnt wurde, habe ich mit Hilfe des bundesweiten Pflegenetzwerkes Einspruch eingelegt. Dank Herrn Greitschus und Deiner fachlichen Kompetenz habe ich letztendlich Pflegegrad 3 erhalten. Vielen Dank!”
S. S., Düsseldorf

Hilfe zur Pflegegrad-Einstufung

“BWPN hat mir erfolgreich dabei geholfen, vor dem Sozialgericht Köln von der DKV Pflegeversicherung einen höheren Pflegegrad für meine 89jährige Mutter zu erwirken.”


Heike P., Kappeln

Es lohnt sich!

“Ich habe hier äußerst kompetente und schnelle Hilfe erhalten. Mein Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades wurde zunächst komplett abgelehnt. Mit dem BWPN legte ich Widerspruch ein und habe jetzt Pflegrad 2. Absolut empfehlenswert!”


Monika P., Kappeln

Verhinderungspflege

“Hallo ihr Lieben,
ich bin sehr zufrieden über die Geduld und immer wieder die aufmunternden Worte der Mitarbeiter, am Ball zu bleiben.
Letztendlich hat alles geklappt und icg werde diesen Service wieder nutzen.
Kann es nur jedem empfehlen, denn alleine schafft man das nicht.

Mit großem Respekt verbleibe ich….”


André S., Wilhelmshaven
Erreichen des Pflegegrad 2

“Ich habe mich an das Pflegenetzwerk gewandt weil ich keine Ahnung hatte wie ich den Antrag eines Pflegegrades bei der Krankenkasse stellen kann.
Beim Ausfüllen wurde mir geholfen und ich bekam im Februar 2020 nach der Beurteilung des MDK die Stufe 1. Worauf ich mit Hilfe des Pflegenetzwerks Einspruch einlegte. Daraufhin fand eine 2. Beurteilung durch den MDK der Krankenkasse statt. Diese ging bei der Krankenkasse angeblich verloren. Somit kam zum 3. Mal eine Prüfung zu stande. Und endlich im November 2020 bekam ich den Pflegegrad 2 bestätigt, rückwirkend ab Februar 2020.
Ein Lob an das Bundesweite Pflegenetzwerk was mich die ganze Zeit beraten hat, Telefonisch und Schriftlich. DANKE, DANKE”


E. M., Helsa

Bundesweites Pflegenetzwerk ist spitze!

“Liebes Pflegenetzwerk-Team,
ein halbes Jahr haben Sie uns professionell und persönlich bei unseren Widersprüchen zur Anerkennung des Pflegegrads 2 zur Seite gestanden – mit Erfolg! Endlich wurde der PG 2 anerkannt.

Ohne Ihre perfekte Hilfe hätten wir das nie geschafft! Wir sind Ihnen sehr, sehr dankbar und werden Sie jedem weiterempfehlen, der/die in einer ähnlichen Situation ist.

Unseren herzlichsten Dank!”


C. K., Schloß Holte-Stukenbrock

Erfolg bei Widerspruch bei zurückgestuftem Pflegegrad

“Leider wurde ich bei einer Nachbegutachtung seitens des MDK von der Pflegekasse von Pflegegrad 2 in Pflegegrad 1 zurückgestuft.
Ich wandte mich an das Bundesweite Pflegenetzwerk mit der Bitte um Hilfe. Dieses kümmerte sich umgehend um mein Anliegen und half mir dabei, alle juristischen Vorgaben einzuhalten (bereits formulierte Vorlagen zum Verschicken an die Pflegekasse). So wurde ich von Anfang an sehr gut betreut. Auch der persönliche Kontakt war sehr freundlich und zuvorkommend. Anhand von dem hieb-und stichfesten formulierten Gegengutachten seitens des BWPN konnte ich mich sehr gut auf das Gespräch mit dem MDK vorbereiten und so hatte der Widerspruch Erfolg. Ich bin sicher, dass ich es als Laie sicher nicht geschafft hätte. Deshalb vielen Dank!”


M. J., Schloß Holte-Stukenbrock
Widerspruch auf Pflegegrad

“Vielen Dank für die nette Beratung. Gerade in Coronazeiten ist es schwer, entsprechende Hilfe zu bekommen, wenn man vor neuen Problemen steht.
Ich kann nur allen empfehlen das Team des Pflegenetzwerkes in Anspruch zu nehmen, denn als Normalbürger fehlen einem doch die entsprechenden Kenntnisse.”


André C., Berlin